Zuzahlung der Krankenkassen bei Haarersatz

 

Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für einen Haarersatz ganz oder teilweise. Es ist dabei unerheblich, ob es sich um einen vorübergehenden Haarverlust, wie bei einer Chemotherapie oder dauerhaften Haarverlust wie bei kreisrundem oder erblich bedingtem Haarausfall handelt. Meist hebt der Arzt die therapeutische Wirkung eines Haarersatzes hervor und stellt das gewünschte Rezept aus. Damit ist der erste Schritt schon getan.
Als präqualifiziertes Fachgeschäft rund um das Thema Haarausfall und Zweithaar beraten wir Sie gerne über die Vorgehensweise.

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